Gute medizinische Versorgung muss es überall geben

Der Mangel an Ärztinnen und Ärzten wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Im vergangenen Dezember fand die Österreichische Ärztekammer dazu klare Worte und belegte dies mit konkreten Zahlen: So liegt die derzeitige Alterskonzentration bei niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern bei 60 Jahren. Um die pensionsbedingten Abgänge kompensieren zu können, sind jährlich mehr als 900 Nachbesetzungen nötig.

Besonders für Landärztinnen und Landärzte wird es immer schwieriger, eine Nachfolge zu finden. So wie etwa in der Pongauer Gemeinde Mühlbach am Hochkönig, die ein halbes Jahr ohne Arzt bzw. Ärztin auskommen musste. Dabei bot die Gemeinde attraktive Rahmenbedingungen an – neben der Führung einer eigenen Hausapotheke stellte man Praxis und Privatwohnung für drei Jahre mietfrei in Aussicht.

Ähnliche Situationen wie in Mühlbach findet man in ganz Österreich. Dabei wird sich die Lage noch weiter verschärfen, da im ländlichen Raum bis 2025 rund 60 Prozent der Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner in Pension gehen werden. Angehende Ärztinnen und Ärzte stehen somit vor einer schwierigen Entscheidung, denn eine Stelle am Land ist oftmals eine Entscheidung fürs Leben. Damit verbunden sind wirtschaftliche Risiken – hohe Ablösen und/oder eigene Investitionen sind nur zwei Beispiele von vielen. Dazu kommen lange Arbeitszeiten und hoher bürokratischer Aufwand. Für ein erfülltes Familienleben bleibt dann wenig Zeit.

So entsteht in Österreich und hier besonders im ländlichen Raum ein wachsender Engpass in der ärztlichen Versorgung. SPÖ-Bundesparteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner warnte eindringlich davor und pocht auf Gegenmaßnahmen: Einerseits muss der Bedarf an Nachbesetzungen durch bessere Organisation und Abläufe im Gesundheitssystem selbst verringert werden. Andererseits ist eine Aufwertung des Berufs dringend nötig – etwa durch attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Alexander Neunherz


Factbox: Wichtige Maßnahmen der letzten Jahre

2010 | Einführung der Gruppenpraxen
2015 | Stärkung der Lehrpraxen im Zuge der Reform der Ärztinnen- und Ärzteausbildung
2017 | Gesetz zur Einrichtung der Primärversorgungseinheiten (PrimVG)


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